Das Gericht entschied, dass der äußerst beliebte Schokoladen-Osterhase dieses Unternehmens in einem Fall, in dem ein anderes Unternehmen eine Goldfolie verwendet hatte, geschützten Status genießt.
BERLIN – Ein deutsches Bundesgericht hat entschieden, dass der goldene Farbton der Folienverpackung des Goldhasen von Lindt & Sprüngli, einem beliebten Schokoladen-Osterhasen, einen geschützten Status genießt.
Der Bundesgerichtshof hat sein Urteil in einem Streit zwischen dem Schweizer Lindt und einem deutschen Unternehmen, Heilemann, gefällt, das 2018 auch einen Schokoladenhasen in Goldfolie vermarktet hat.
Lindt argumentierte, dass sie eine Marke auf der durch Benutzung erworbenen Farbe habe, dass ihr Rivale diese Marke verletzt habe und dass Heilemann daran gehindert werden sollte, ihr Produkt zu verkaufen.
Ein Landesgericht in München hat im vergangenen Jahr gegen Lindt entschieden.
Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass das Schweizer Unternehmen bewiesen hatte, dass der Goldton seines Hasen durch seinen Ruf Markenstatus erlangt hatte, und zitierte eine vom Hersteller vorgelegte Umfrage, die ergab, dass 70 % der Befragten den Goldton mit dem Produkt von Lindt in Verbindung brachten.
Dass das Unternehmen nicht für alle oder die meisten seiner Produkte die goldene Farbe verwendet oder dass der Lindt-Hase andere Unterscheidungsmerkmale wie ein rotes Halsband hat, sagte das Gericht.
Lindt verkauft seinen Goldhasen in Deutschland seit 1952, seit 1994 hat das Produkt seinen aktuellen Goldton. Mit einem Marktanteil von über 40% im Jahr 2017 ist er mit Abstand der meistverkaufte Schokoladen-Osterhase in Deutschland. das Gericht.
Bundesrichter haben den Fall nach München zurückverwiesen, um festzustellen, ob Heilemann tatsächlich Lindts Markenzeichen verletzt hat.
Zati: